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StuBs 2– Sturzprophylaxe durch Bewegung und Spaß
8. Juni 2018 - 9. Juni 2018
Sturzpräventionstraining Modul 2 – Aufbaukurs: Behandlung älterer Menschen mit mäßigem Sturzrisiko
Zielgruppe: | Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Sport- und Gymnastiklehrer, Übungsleiter B Rehabilitationssport des Deutschen Behindertensportverbandes mit der Lizenz Block 60, Mitarbeiter in der Pflege (Altenpflege, Geriatrie), Sozialarbeiter sowie mit älteren Menschen arbeitende Psychologen |
Datum: | 08.06.2018 – 09.06.2018 |
Kurszeiten: | Freitag, 15:00 – 19:00 Uhr Samstag, 09:00 – 16:00 Uhr |
Ort: | r.o.m.b.u.s. Akademie Saarbrücken |
Referent/in: | Friederike Ziganek-Soehlke Dipl.-Gerontologin und Sportwissenschaftlerin, Dipl.-Fachsportlehrerin für Prävention und Rehabilitation, Autorin, Referentin DTB, ZVK, BAGSO, STB, MFZ, Spezialisierung: Sport und Bewegung in der neurologischen Rehabilitation, Heidelberg |
Gebühr: |
195,00 zzgl. 19 % MwSt. pro Kurs |
Voraussetzung: |
StuBs 1 oder eine „StuBS1 ähnliche Fortbildung (auf Anfrage/mit Nachweis)“ ist Voraussetzung für die Teilnahme an StuBs 2. GriBS kann unabhängig davon belegt werden. Die Kurse bilden eine inhaltliche Einheit. |
Fortbildungspunkte: | 13 |
Sturzprophylaxe wird immer dringlicher: je älter umso höher das Sturzrisiko. Basierend auf den Grundlagen der Sturzprävention gilt es in StuBS 2, Patientenzielgruppen, die sturzgefährdet sind (d.h. geh-unsicher bis standfest, mobil und unter Umständen selbstständig lebend) bei dem längst möglichen Erhalt ihrer Selbstständigkeit zu unterstützen. Je früher man beginnt seine Gleichgewichtsfähigkeiten zu schulen und je geübter die Motorik ist bzw. bleibt, desto glimpflicher ist ein Sturz und umso schneller ist man danach „wieder auf den Beinen“. Das gilt für jeden älteren Menschen. Neben allen für die Sturzprävention relevanten Übungen stehen Motivation, Kommunikation („sozialer Kitt“) und die Vermittlung von Sinnhaftigkeit im Vordergrund. Ein durchaus ‚erwünschter‘ Nebeneffekt ist die positive Wirkung im Umgang mit an Demenz erkrankten Menschen, zu denen der sprachliche Zugang nur noch eingeschränkt möglich ist. Bewegung baut hier Brücken.
Inhalte für Gruppen- und Einzeltherapie:
Sturzprophylaxe ist gem. § 20 SGB V als Maßnahme zur Primärprävention anerkannt. Die Gebühren eines Sturz-Präventionskurses werden von den gesetzlichen Krankenkassen auf Nachfrage, Vorlage eines Konzepts nebst Bescheinigung in der Regel bis zu 80 % übernommen (§ 20 SGB IX).
StuBs 1 und 2, GriBs und SBaS sind als Refresher-Kurse zur Verlängerung der Rückenschulinstruktoren-Lizenz geeignet. Die Aufnahme der Kurse in die IFK-Positivliste für Refresher-Kurse ist beantragt. StuBs 1: 09.03.2018 – 10.03.2018 |
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Anmeldung
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