Fördermöglichkeiten
Berufliche Weiterbildung ist eine Investition in die Zukunft.
Lesen Sie hier, welche Möglichkeiten der Finanzierung von Weiterbildungszielen durch die verschiedenen Förderprogramme bestehen.
1. Bildungsfreistellung
Überwiegend im Saarland Beschäftigte haben jährlich Anspruch auf bis zu 6 Tage Freistellung für berufliche oder politische Weiterbildung. Bedingung für die Freistellung ist, dass der Anspruchnehmer im gleichen Umfang arbeitsfreie Zeit einbringt (Urlaub, Überstunden, arbeitsfreie Zeit) und seit mindestens 12 Monaten dem Unternehmen angehört. Sprechen Sie uns rechtzeitig vor Beginn der Weiterbildung an, da wir mit unseren Kursangeboten hierfür akkreditiert sind,
Weitere Infos: www.saarland.de/8793.htm
Für in anderen Bundesländern Beschäftigte gelten die Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes.
2. Förderprogramme der Länder
Einen umfassenden Überblick über die Fördermöglichkeiten des Bundes, der Länder und EU erhalten Sie auf http://www.foerderdatenbank.de/)
Hier eine Auswahl für das Saarland:
Programm Kompetenz durch Weiterbildung (KdW) Saarland
Nur gültig für KMU (max. 249 Mitarbeiter!) mit einer Betriebsstätte im Saarland! Bis zu 40 % Ersparnis auf alle Seminare und Lehrgänge mit einer Mindestkursgebühr von 200,00 €. Infos zum Förderprogramm und Antragstellung bei der Fitt gGmbH, Telefon: 0681/5867-652 oder unter https://fitt.de/projekte/referenzprojekte/kompetenz-durch-weiterbildung
3. Weiterbildungsstipendium
Das Weiterbildungsstipendium fördert die berufliche Qualifizierung im Anschluss an den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung. Erste Voraussetzung für eine Bewerbung ist daher, dass Sie eine Ausbildung in einem anerkannten dualen Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) absolviert haben.
Bei der Aufnahme in das Programm müssen Sie grundsätzlich jünger als 25 Jahre sein. Durch Berücksichtigung von Anrechnungszeiten können bis zu drei Jahre hinzugerechnet werden.
Sie haben drei Möglichkeiten, Ihre Qualifizierung für das Weiterbildungsstipendium nachzuweisen:
-
Sie haben Ihre Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder besser als „gut“ (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser) bestanden
oder -
Sie sind bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb unter die ersten Drei gekommen
oder -
Sie weisen Ihre besondere Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag Ihres Arbeitgebers oder der Berufsschule nach.
Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen Sie entweder mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden berufstätig sein oder bei der Arbeitsagentur als arbeitsuchend gemeldet sein. Vollzeitstudierende ohne regelmäßige Berufstätigkeit und Hochschulabsolventen /-innen können nicht aufgenommen werden. Anträge sind bei der IHK zu stellen, bei der ihr Berufsausbildungsvertrag eingetragen war.
4. Bildungsgutschein
Für Arbeitssuchende oder konkret von Arbeitslosigkeit Bedrohte besteht die Möglichkeit der Förderung durch einen Bildungsgutschein. Sprechen Sie Ihren Arbeitsvermittler bei der Arbeitsagentur bzw. ARGE/Optionskommune auf Ihre Weiterbildungswünsche an. Die Förderung kann die Lehrgangskosten, Fahrtkosten, Kosten für auswärtige Unterbringung und Kinderbetreuungskosten umfassen. Einen Bildungsgutschein können Sie bei uns beispielsweise für die Fortbildung Lymphdrainage und physikalische Ödemtherapie (Zertifikatskurs) einlösen. Auch die Azav-zertifizierten Kurse für Fachkräfte des Gesundheitswesens, z.B. Ärztekurse, fallen unter diese Regelung. Weitere Kurse auf Anfrage.
Die Angaben erfolgen ohne Gewähr auf Vollständigkeit.
Änderungen der Förderbedingungen bleiben vorbehalten.
Stand: Februar 2025