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RVG: Familienrecht intensiv – Grundlagenseminar

22. März 2017

Zielgruppe: Rechtsanwälte und Fachangestellte (auch Berufsanfänger, Referendare, Auszubildende oder Wiedereinsteiger)
Datum: 22. 03.2017
Kurszeiten: Mittwoch, 09:00 – 17:00 Uhr
Ort: r.o.m.b.u.s. Akademie Saarbrücken
Referent/in: Norbert Schneider
Rechtsanwalt, Neunkirchen / Bonn
Gebühr: 245,00 € zzgl. 19 % MwSt.
Der Referent ist vielfach in Gebührenrechtsfragen publizistisch hervorgetreten, insbesondere auch als Mitherausgeber des Anwaltkommentars zum RVG und als Herausgeber der Zeitschrift für das gesamte Gebührenrecht und Anwaltsmanagement (AGS). Der gesamte Stoff wird anhand von Fallbeispielen mit Musterlösungen dargestellt und ausführlich erörtert.

Profunde Kenntnisse des anwaltlichen Gebührensystems sind für den wirtschaftlichen Erfolg einer Praxis unabdingbar: für Mitarbeiter ebenso wie auch für Anwälte, deren Verhalten bei der Führung des Mandats auch schon im Vorfeld der eigentlichen Abrechnung von großer Bedeutung sein kann. Dies gilt umso mehr, als sich zum 01.08.2013 umfangreiche Änderungen in RVG, GKG, FamGKG und anderen Kostengesetzen aufgrund des 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes ergeben haben.

In unserem Seminar werden unter Berücksichtigung der bisherigen Rechtsprechung die Grundzüge des RVG, des Streitwertrechts, der Prozess-/Verfahrenskostenhilfe und der Kostenerstattung behandelt. Auch Fragen der Rechtsschutzversicherung werden angesprochen. Ziel ist es, den Teilnehmern das richtige Vorgehen bei der Abrechnung – einschließlich der Kostenkorrespondenz mit Mandant, Gegner, Gericht und Rechtsschutzversicherer – aber auch im Prozess und beim außergerichtlichen Mandat zu vermitteln, um keine Gebühren zu verschenken. Anhand von Fällen werden die Grundzüge der Abrechnung in sämtlichen Angelegenheiten dargestellt. Systematisch und praxisorientiert werden insbesondere folgende Bereiche behandelt:

 

Ø  Darstellung des Gebührensystems

Ø  Ermittlung und Berechnung des Gegenstandswertes

Ø  Vergütungsvereinbarungen

Ø  Abrechnung von

–      Beratungstätigkeiten

–      außergerichtlicher Vertretung in Zivilsachen

–      Mahnverfahren

–      Selbständigen Beweisverfahren

–      Erstinstanzlichen Verfahren

–      Rechtsmittelverfahren

–      Arbeitssachen

–      Familiensachen

–      Verwaltungssachen

–      Sozialsachen

–      Straf- und Bußgeldsachen

–      Auslagentatbeständen

Ø  Anrechnungsprobleme

Ø  Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rechnung

Ø  Grundzüge der Beratungshilfe

Ø  Grundzüge der Prozess- und Verfahrenskostenhilfe

Ø  Grundzüge der Kostenerstattung

Ø  Grundzüge und typische Probleme der Rechtsschutzversicherung

 

 

Details

Datum:
22. März 2017
Veranstaltungskategorie:

Anmeldung

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