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RVG: Familienrecht intensiv – Grundlagenseminar
4. September 2018
Zielgruppe: | Rechtsanwälte und Fachangestellte (auch Berufsanfänger, Referendare, Auszubildende oder Wiedereinsteiger) |
Datum: | 04.09.2018 |
Kurszeiten: | Dienstag, 09:00 – 17:00 Uhr |
Ort: | r.o.m.b.u.s. Akademie Saarbrücken |
Referent/in: | Norbert Schneider Rechtsanwalt, Neunkirchen / Bonn |
Gebühr: | 285,00 € zzgl. 19 % MwSt. |
Der Referent ist vielfach in Gebührenrechtsfragen publizistisch hervorgetreten, insbesondere auch als Mitherausgeber des Anwaltkommentars zum RVG und als Herausgeber der Zeitschrift für das gesamte Gebührenrecht und Anwaltsmanagement (AGS) sowie der NZFam. Der gesamte Stoff wird anhand von Fallbeispielen mit Musterlösungen dargestellt und ausführlich erörtert.
Die Abrechnung in Familiensachen zählt nach wie vor zu den kompliziertesten Gebührenmaterien. Daran haben weder das RVG noch das FGG-ReformG mit dem neuen FamFG und FamGKG viel geändert. Die Probleme ergeben sich insbesondere aufgrund der vielfältigen Verfahrensmöglichkeiten (außergerichtliche Vertretung, isolierte Verfahren, Verbund, einstweilige Anordnungen), die nicht nur zu unterschiedlichen Gebühren, sondern auch zu unterschiedlichen Verfahrenswerten führen. Je nach Verfahrensart ergeben sich auch in den Rechtsmittelverfahren Unterschiede. Darüber hinaus ergeben sich gebührenrechtliche Besonderheiten im Verbundverfahren. Hinzu kommt, dass der ganz überwiegende Anteil der Familiensachen über Beratungs- und Verfahrenskostenhilfe abgewickelt wird, was zusätzliche Abrechnungsprobleme aber auch Berechnungsmöglichkeiten mit sich bringt. Über alle diese Besonderheiten der Abrechnung in Familiensachen informiert das Seminar und liefert wichtige Abrechnungstipps für die tägliche Praxis. Anhand von praktischen Beispielsfällen und Berechnungen werden folgende Themenbereiche vertieft behandelt:
Das Seminar umfasst 6,5 Zeitstunden, die von den Kammern auf die nach § 15 FAO erforderliche Weiterbildungszeit im Familienrecht maximal angerechnet werden können.
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Anmeldung
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