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Kostenrecht in Familiensachen – Aufbauseminar
5. September 2018
Aktuelle Rechtsprechung – Gebührenoptimierung
Zielgruppe: | Rechtsanwälte, mit Abrechnung befasste Fachangestellte |
Datum: | 05.09.2018 |
Kurszeiten: | Mittwoch, 09:00 – 17:00 Uhr |
Ort: | r.o.m.b.u.s. Akademie Saarbrücken |
Referent/in: | Norbert Schneider Rechtsanwalt, Neunkirchen / Bonn |
Gebühr: | 285,00 € zzgl. 19 % MwSt. |
Der Referent ist vielfach in Gebührenrechtsfragen publizistisch hervorgetreten, insbesondere auch als Mitherausgeber des Anwaltkommentars zum RVG und als Herausgeber der Zeitschrift für das gesamte Gebührenrecht und Anwaltsmanagement (AGS) sowie der NZFam. Der gesamte Stoff wird anhand von Fallbeispielen mit Musterlösungen dargestellt und ausführlich erörtert.
Familiensachen folgen einem eigenen Verfahrensrecht. Das wirkt sich auch auf die anwaltliche Vergütung aus. Zahlreiche zusätzliche Abrechnungsfragen ergeben sich hier. Besondere Probleme entstehen bei der Ermittlung der jeweiligen Verfahrenswerte. Hier werden häufig entscheidende Fehler begangen, die zu Gebührenverlusten führen. Auch die Abrechnung der Anwaltsgebühren wirft zahlreiche Probleme auf. Zudem sind in Familiensachen Besonderheiten bei der Bewilligung und Abrechnung der Verfahrenskostenhilfe zu beachten. Im Rahmen des Seminars wird ein vollständiger Überblick über das gesamte Vergütungsrecht in Familiensachen gegeben, einschließlich Verfahrenshilfe, Beratungshilfe und Gerichtskosten und Kostenentscheidung:
– Allgemeine Grundsätze
– Besondere Wertvorschriften
– Festsetzungsverfahren nach dem FamGKG / Festsetzungsverfahren nach § 33 RVG
– Beratung – Außergerichtliche Vertretung – isolierte Familiensachen – Verbundverfahren, einschließlich Abtrennung aus dem Verbund – Beschwerde- und Rechtsbeschwerdeverfahren – einstweilige Anordnungsverfahren – Verjährungsprobleme
– Umfang der Angelegenheit – Aufhebung der Bewilligung
– Notwendigkeit der Beiordnung in FG-Verfahren – Beiordnung und Abrechnung der Reisekosten des auswärtigen Anwalts – Erstreckung der Verfahrenskostenhilfe auf Mehrwertvergleiche – Recht auf Vorschuss – Anmeldung der weitergehenden Wahlanwaltsgebühren – Probleme der Mutwilligkeit
– Haftungsfalle Vergleich – Vorschuss und Vorauszahlungspflicht
Das Seminar umfasst 6,5 Zeitstunden, die von den Kammern auf die nach § 15 FAO erforderliche Weiterbildungszeit im Familienrecht maximal angerechnet werden können.
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Anmeldung
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