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Kostenrecht in Familiensachen – Aufbauseminar

5. September 2018

Aktuelle Rechtsprechung – Gebührenoptimierung

Zielgruppe: Rechtsanwälte, mit Abrechnung befasste Fachangestellte
Datum: 05.09.2018
Kurszeiten: Mittwoch, 09:00 – 17:00 Uhr
Ort: r.o.m.b.u.s. Akademie Saarbrücken
Referent/in: Norbert Schneider
Rechtsanwalt, Neunkirchen / Bonn
Gebühr: 285,00 € zzgl. 19 % MwSt.
Der Referent ist vielfach in Gebührenrechtsfragen publizistisch hervorgetreten, insbesondere auch als Mitherausgeber des Anwaltkommentars zum RVG und als Herausgeber der Zeitschrift für das gesamte Gebührenrecht und Anwaltsmanagement (AGS) sowie der NZFam. Der gesamte Stoff wird anhand von Fallbeispielen mit Musterlösungen dargestellt und ausführlich erörtert.

Familiensachen folgen einem eigenen Verfahrensrecht. Das wirkt sich auch auf die anwaltliche Vergütung aus. Zahlreiche zusätzliche Abrechnungsfragen ergeben sich hier. Besondere Probleme entstehen bei der Ermittlung der jeweiligen Verfahrenswerte. Hier werden häufig entscheidende Fehler begangen, die zu Gebührenverlusten führen. Auch die Abrechnung der Anwaltsgebühren wirft zahlreiche Probleme auf. Zudem sind in Familiensachen Besonderheiten bei der Bewilligung und Abrechnung der Verfahrenskostenhilfe zu beachten.

Im Rahmen des Seminars wird ein vollständiger Überblick über das gesamte Vergütungsrecht in Familiensachen gegeben, einschließlich Verfahrenshilfe, Beratungshilfe und Gerichtskosten und Kostenentscheidung:

  • Verfahrenswerte in Familiensachen

–  Allgemeine Grundsätze

  •    Ÿ Stufenanträge
  •    Ÿ Antrag und Widerantrag

–  Besondere Wertvorschriften

  •    Ÿ Einstweiligen Anordnungsverfahren
  •    Ÿ Unterhaltssachen
  •    Ÿ Ehewohnungssachen
  •    Ÿ Verbundverfahren, insbesondere Folgesache Versorgungsausgleich
  •    Ÿ Verfahren nach Auffangwerten

–  Festsetzungsverfahren nach dem FamGKG / Festsetzungsverfahren nach § 33 RVG

  • Gebühren in Familiensachen

–  Beratung

–  Außergerichtliche Vertretung

–  isolierte Familiensachen

–  Verbundverfahren, einschließlich Abtrennung aus dem Verbund

–  Beschwerde- und Rechtsbeschwerdeverfahren

–  einstweilige Anordnungsverfahren

– Verjährungsprobleme

  • Beratungshilfe in Familiensachen

–  Umfang der Angelegenheit

–  Aufhebung der Bewilligung

  • Verfahrenskostenhilfe in Familiensachen

–  Notwendigkeit der Beiordnung in FG-Verfahren

–  Beiordnung und Abrechnung der Reisekosten des auswärtigen Anwalts

–  Erstreckung der Verfahrenskostenhilfe auf Mehrwertvergleiche

–  Recht auf Vorschuss

–  Anmeldung der weitergehenden Wahlanwaltsgebühren

– Probleme der Mutwilligkeit

  • Gerichtskosten in Familiensachen, insbesondere:

–  Haftungsfalle Vergleich

–  Vorschuss und Vorauszahlungspflicht

  • Die Kostenentscheidung und ihre Anfechtbarkeit
Das Seminar umfasst 6,5 Zeitstunden, die von den Kammern auf die nach § 15 FAO erforderliche Weiterbildungszeit im Familienrecht maximal angerechnet werden können.

 

 

 

Details

Datum:
5. September 2018
Veranstaltungskategorie:

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