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RVG: Familienrecht intensiv – Grundlagenseminar
20. September 2017
Zielgruppe: | Rechtsanwälte, Büroleiter und mit Abrechnung befasste Fachangestellte |
Datum: | 20. 09.2017 |
Kurszeiten: | Mittwoch, 09:00 – 17:00 Uhr |
Ort: | r.o.m.b.u.s. Akademie Saarbrücken |
Referent/in: | Norbert Schneider Rechtsanwalt, Neunkirchen / Bonn |
Gebühr: | 245,00 € zzgl. 19 % MwSt. |
Der Referent ist vielfach in Gebührenrechtsfragen publizistisch hervorgetreten, insbesondere auch als Mitherausgeber des Anwaltkommentars zum RVG und als Herausgeber der Zeitschrift für das gesamte Gebührenrecht und Anwaltsmanagement (AGS). Der gesamte Stoff wird anhand von Fallbeispielen mit Musterlösungen dargestellt und ausführlich erörtert.
Die Abrechnung in Familiensachen zählt nach wie vor zu den kompliziertesten Gebührenmaterien. Daran haben weder das RVG noch das FGG-ReformG mit dem neuen FamFG und FamGKG viel geändert. Die Probleme ergeben sich insbesondere aufgrund der vielfältigen Verfahrensmöglichkeiten (außergerichtliche Vertretung, isolierte Verfahren, Verbund, einstweilige Anordnungen), die nicht nur zu unterschiedlichen Gebühren, sondern auch zu unterschiedlichen Verfahrenswerten führen. Je nach Verfahrensart ergeben sich auch in den Rechtsmittelverfahren Unterschiede. Darüber hinaus ergeben sich gebührenrechtliche Besonderheiten im Verbundverfahren.
Hinzu kommt, dass der ganz überwiegende Anteil der Familiensachen über Beratungs- und Verfahrenskostenhilfe abgewickelt wird, was zusätzliche Abrechnungsprobleme aber auch Berechnungsmöglichkeiten mit sich bringt.
Über alle diese Besonderheiten der Abrechnung in Familiensachen informiert das Seminar und liefert wichtige Abrechnungstipps für die tägliche Praxis. Anhand von praktischen Beispielsfällen und Berechnungen werden folgende Themenbereiche vertieft behandelt:
Ø Vergütungsvereinbarung in Familiensachen
Ø Gebühren in Familiensachen – Beratungstätigkeit – Außergerichtliche Vertretung – Abrechnung in selbständigen Verfahren (FG-Verfahren/Familienstreitsachen) – Abrechnung im Verbundverfahren – Richtige Abrechnung bei Vergleichen mit Mehrwerten (insbesondere bei Folgenvereinbarungen) – Abtrennung von Folgesachen aus dem Verbund – Abrechnung in einstweiligen Anordnungsverfahren
Ø Gegenstandswerte in Familiensachen – Gegenstandswerte in isolierten Verfahren – Gegenstandswerte in einstweiligen Anordnungsverfahren – Gegenstandswerte im Verbundverfahren – Besondere Verfahrenswertprobleme (Stufenanträge, Antragsänderung in Unterhaltsverfahren etc.)
Ø Beratungshilfe in Familiensachen – Abrechnung der Vergütung – Umfang der Angelegenheit – Aufhebung der Bewilligung
Ø Verfahrenskostenhilfe in Familiensachen – Abrechnung der Verfahrenskostenhilfegebühren einschließlich Erinnerung und Beschwerde – Recht auf Vorschuss – Erstreckung der Verfahrenskostenhilfe – Mehrwertvereinbarungen in Ehesachen und in selbständigen Verfahren – Erstattung der Reisekosten (eingeschränkte/uneingeschränkte Beiordnung) – Anrechnung von Zahlungen des Mandanten – Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrenskostenhilfegebühren
Ø Gerichtskosten in Familiensachen nach dem FamGKG
Ø Kostenentscheidung und ihre Anfechtbarkeit
Das Seminar umfasst 6,5 Zeitstunden, die von den Kammern auf die nach § 15 FAO erforderliche Weiterbildungszeit im Familienrecht maximal angerechnet werden können.
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