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Aktuelle Probleme des Arzthaftungsrechts 2017

31. Januar 2018

Zielgruppe:
  • Medizinrechtlich interessierte Rechtsanwälte, Verwaltungsleitungen von Krankenhäusern und leitende Ärzte, Justitiare von Krankenhäusern und Krankenhausträgergesellschaften und Versicherungen
Datum:
  • 31.01.2018
Kurszeiten:
  • Mittwoch, 13:00 – 18:30 Uhr
Ort: r.o.m.b.u.s. Akademie Saarbrücken
Referent/in: Dr. Alexander Walter
RiOLG Koblenz
Gebühr: 180,00 € zzgl. 19 % MwSt. (inkl. Pausenerfrischungen und Arbeitsunterlagen)
Anknüpfend an die letzte Veranstaltung Ende 2016 werden sämtliche seither ergangenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofes und die wichtigsten Urteile der Oberlandesgerichte in Arzthaftungssachen vorgestellt. Die Entscheidungen werden systematisch aufbereitet und in die Grundstrukturen des Arzthaftungsrechts (rechtliche Grundlagen der Haftung, Behandlungsfehlerkategorien, Aufklärung und Einwilligung, Beweisrecht, verfahrensrechtliche Besonderheiten) eingeordnet. Themen des Seminars sind u.a.:

    • Wer haftet? – Besondere Probleme zur Passivlegitimati­on
    • Besondere Behandlungssituationen: „ganzheitliche“ Behandlung, Entlassung auf eigenen Wunsch
    • Aktuelle Rechtsprechung zur Beweislastverteilung im Arzthaftungsprozess, insbesondere Fallgestaltungen zur Abgrenzung des Befunderhebungsfehlers von anderen Behandlungsfehlerkategorien
    • Aufklärungsrüge im Prozess – Umfang der Aufklärungs­pflicht, mutmaßliche Aufklärung bei OP-Erweiterung, Beweiserhebung und -würdigung
    • Fallstricke im Verjährungsrecht – neue Entscheidungen des BGH
    • Prozessführung im Arzthaftungsrecht – Umfang der Vortragslast auf Patienten-und Behandlungsseite/Folgen unzureichenden Vortrags
    • Aktuelles zum Berufungsrecht – beständig neue Fehlerquellen für Gerichte und Anwälte (Berufungsbe­gründung, neues Vorbringen, Beweiserhebung in der Berufungsinstanz)
    • Der neue Anspruch auf ein Hinterbliebenengeld in medizinischen Haftungsfällen

Zu der Veranstaltung werden Tagungsunterlagen angeboten, in denen die behandelten Probleme systematisch unter Einbettung in die jeweiligen rechtlichen Grundlagen mit Verweisen auf einschlägige Rechtsprechung und Literatur aufbereitet werden.

Das Seminar umfasst 5 Zeitstunden, die von den Kammern auf die nach § 15 FAO erforderliche Weiterbildungszeit im Medizinrecht maximal angerechnet werden können.

Details

Datum:
31. Januar 2018
Veranstaltungskategorien:
,

Anmeldung

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