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Update: Neues Bauvertragsrecht – eine erste Bilanz

5. Dezember 2018

 

Zielgruppe: Rechtsanwälte, Architekten, Mitarbeiter von Bau- und Rechtsämtern sowie der Rechts- und Immobilienabteilungen von Banken, leitende Mitarbeiter von Bauunternehmungen und Bauträgergesellschaften
Datum: 05.12.2018
Kurszeiten: Mittwoch, 13:30 – 19:00 Uhr
Ort: r.o.m.b.u.s. Akademie Saarbrücken
Referent/in: Dr. Paul Popescu
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Köln
Gebühr: 180,00 € zzgl. 19 % MwSt.
Der Referent ist seit mehr als zehn Jahren auf privates Bau- und Architektenrecht sowie auf Vergaberecht spezialisiert. Er begleitet schwerpunktmäßig Großprojekte – auch mit internationaler Ausrichtung – im Bereich des Hoch-, Ingenieur- und Anlagenbaus. Zum Kerngebiet seiner Tätigkeit zählen vor allem das Nachtragsmanagement sowie Streitigkeiten wegen Bauablaufstörungen und Bauzeitverlängerungen. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit publiziert Dr. Popescu regelmäßig in den einschlägigen Fachzeitschriften. Er ist Lehrbeauftragter an der Fachhochschule Münster im Masterstudiengang „Baurecht“, Dozent in den Fachanwaltslehrgängen Bau- und Architektenrecht und tritt bei verschiedenen Seminaranbietern, speziell auch zu vergaberechtlichen Fragen, als Referent auf.

Der Seminarinhalt: Das neue Bauvertragsrecht zählt sicher mit Abstand zur umfassendsten und in höchstem Maße praxisrelevanten Reform des Werkvertragsrechts seit Inkrafttreten des BGB. Schon im Gesetzgebungsverfahren und insbesondere unmittelbar nach seiner Verkündung hat es eine Vielzahl von sehr kritisch diskutierten Fragen aufgeworfen. Sofort war abzusehen, dass der Rechtsanwender vor neue, offenbar nur sehr schwer überwindbare Herausforderungen gestellt wird. Beispielhaft sei hier allen voran auf Rechtsfragen zum System des einseitigen Anordnungsrechts des Bestellers sowie zum implementierten Modell der einstweiligen Verfügung verwiesen. Hinzu kommt die Ungewissheit über die mittelbaren Wirkungen der Neuregelungen. Hier können sich verschiedenste Problemfelder ergeben: u.a. bezüglich der Folgen von Nach-tragsverhandlungen für die Beurteilung der Bauzeitenregelungen oder die Gestaltung „rechtssicherer“ und auf die VOB/B abgestimmter Vertragsklauseln. Das Seminar beleuchtet in erster Linie die besonders praxisrelevanten Themen des neuen Bauvertragsrechts:

   I. Anordnungsrecht des Bestellers

  • Gesetzesgrundlagen und Systematik
  • Vergütungsfolgen vs. sittenwidrige Einheitspreise
  • Isolierte Inhaltskontrolle der §§ 1 Abs. 3 und 4, 2 Abs. 5 und 6 VOB/B
  • Folgen der vereinbarten VOB/B „als Ganzes“
  • Handlungsmöglichkeiten des (öffentlichen) Auftraggebers

II. Die einstweilige Verfügung nach § 650d BGB

  • Grundlagen und Gesetzesstruktur
  • Praktische Anwendungsfälle
  • Praktikabilität und Haftungsfallen für den Rechtsanwender

III. Architekten- und Ingenieurverträge

  • Rechtsnatur des neuen Vertragstyps; Auswirkung auf die AGB-Praxis
  • Komplexität des „Nachtragsmanagements“
  • Besonderheiten der Zielfindungsphase
  • Teilabnahme und gesamtschuldnerische Haftung

   IV. Privilegien des bauenden Verbrauchers

  • Definition und Reichweite des Verbraucherbauvertrags
  • Baubeschreibung, Abschlagszahlung und Sicherheiten
  • Die Stellung des Verbrauchers im System der §§ 650b ff BGB

 

Das Seminar umfasst 5 Zeitstunden, die von den Kammern auf die nach § 15 FAO erforderlichen Weiterbildungszeiten im Bau- und Architektenrecht maximal angerechnet werden können.

 

Details

Datum:
5. Dezember 2018
Veranstaltungskategorien:
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