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Update Arbeitsrecht 2018: Gesetzliche Neuregelungen – Aktuelle Entscheidungen zum Arbeitsvertrags-, Arbeitszeit- und Urlaubsrecht
26. Januar 2018
Zielgruppe: | arbeitsrechtlich interessierte Rechtsanwälte und Justiziare, Personalleiter und Mitarbeiter von Personalabteilungen sowie Betriebs- und Personalräte |
Datum: | 26.01.2018 |
Kurszeiten: | Freitag, 09.00 – 17.00 Uhr |
Ort: | r.o.m.b.u.s. Akademie Saarbrücken |
Referent/in: | Dr. Christian Ehrich Richter am ArbG, Köln |
Gebühr: | 285,00 € zzgl. 19 % MwSt. (inkl. Pausenerfrischungen und Arbeitsunterlagen) |
Während ihrer letzten „Atemzüge“ hat die Große Koalition im Bereich des Arbeitsrechts mehrere Gesetzesvorhaben umgesetzt, die weitreichende – z.T. nur sehr schwer einzuschätzende – praktische Auswirkungen haben. Im Brennpunkt steht dabei insbesondere das Entgelttransparenzgesetz, das den Arbeitnehmern ab Januar 2018 unter bestimmten Voraussetzungen einen individuellen Auskunftsanspruch sowohl gegenüber dem Betriebsrat (!) als auch gegenüber dem Arbeitgeber einräumt. Daneben sind in jüngster Vergangenheit zahlreiche höchstrichterliche Entscheidungen zum Arbeitsvertrags-, Arbeitszeit- und Urlaubsrecht ergangen, die für die arbeitsrechtliche Praxis ebenfalls von ganz erheblicher Bedeutung sind. Das Seminar bietet eine komprimierte Darstellung der Gesetzesneuregelungen und der wichtigsten neuesten Entscheidungen; deren Auswirkungen und Konsequenzen werden eingehend erörtert.
MIt Dr. Christian Ehrich steht ein ausgewiesener Fachmann zur Verfügung, der auf eine große Zahl arbeitsrechtlicher Publikationen, auf seine ausgedehnte Tätigkeit als Vorsitzender von Einigungsstellen und auf eine vielfältige Vortragstätigkeit zu arbeitsrechtlichen Fragestellungen verweisen kann. Aufgrund seiner langjährigen Erfahrung gibt er zu den Entscheidungen maßgebliche Handlungsempfehlungen und Praxistipps. Themenschwerpunkte: Gesetzliche Neuregelungen Das Seminar umfasst 6,5 Zeitstunden, die von den Kammern auf die nach § 15 FAO erforderlichen Weiterbildungszeiten im Arbeitsrecht maximal angerechnet werden können.
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