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Spezielle Probleme des Arzthaftungsrechts

15. März 2017

Spezielle Probleme des Arzthaftungsrechts

Zielgruppe:
  • Medizinrechtlich interessierte Rechtsanwälte
Datum:
  • 15.03.2017
Kurszeiten:
  • Mittwoch, 13:00 – 18:30 Uhr
Ort: r.o.m.b.u.s. Akademie Saarbrücken
Referent/in:
Gebühr: 180,00 € zzgl. 19 % MwSt. (inkl. Pausenerfrischungen und Arbeitsunterlagen)
Gegenstand des Seminars sind spezielle – überwiegend noch nicht in der höchstrichterlichen Rechtsprechung geklärte – Probleme der Arzthaftung einschließlich der Besonderheiten des Verfahrensrechts. Zudem werden aktuelle Entscheidungen zum Arzthaftungsrecht sowie die aus der Kodifizierung der vertraglichen Arzthaftung durch das Patientenrechtegesetz entstandenen Folgeprobleme erörtert.

Der Referent ist Richter am Oberlandesgericht in Koblenz (Arzthaftungssenat) und veröffentlicht seit vielen Jahren zum Haftpflicht- und Verfahrensrecht (u.a. Frahm/Nixdorf/Walter, Arzthaftungsrecht, 5. Aufl. 2013; Kommentierung der §§ 7 – 20 StVG im neuen Beck’schen Online-Großkommentar zum Zivilrecht). Neben seiner Tätigkeit als Lehrbeauftragter der Johannes Gutenberg-Universität Mainz und Lehrkraft für Rechtsreferendare hält er regelmäßig Vorträge zu haftungs- und verfahrensrechtlichen Themen für Juristen und Mediziner.

Seminarinhalte:

  • Spezialprobleme zur Passivlegitimation
  • Unwirksamkeit der Wahlarztvereinbarung – Auswirkungen auf die Arzthaftung?
  • „Rollenkonfusion“ im Belegarztwesen – Abgrenzung der Verantwortungsbereiche erforderlich?
  • Belegarzt mit Honorarvertrag im Haftungsgefüge – ein Fremdkörper?
  • Delegation ärztlicher Leistungen auf nicht-ärztliches Personal
  • Fachübergreifender Bereitschaftsdienst – genereller Organisationsmangel?
  • Therapeutische Beratung nach dem PatRG – Verschärfung der Rechtslage?
  • Beweislastverteilung bei Hygienefehlern – Wie viel Beweiserleichterung steckt im Infektionsschutzgesetz?
  • Abgrenzung Diagnose-/Befunderhebungsfehler – aktuelle Fallgestaltungen
  • Einwilligungsfähigkeit bei der Behandlung Minderjähriger
  • Verjährungsbeginn im Arzthaftungsrecht (insb. in Regressfällen)

Zu der Veranstaltung werden Tagungsunterlagen angeboten, in denen die behandelten Probleme systematisch unter Einbettung in die jeweiligen rechtlichen Grundlagen mit Verweisen auf einschlägige Rechtsprechung und Literatur aufbereitet werden.
Das Seminar wird beständig an die aktuellen Entwicklungen angepasst. Die Themen können sich daher ändern.

Das Seminar umfasst 5 Zeitstunden, die von den Kammern auf die nach § 15 FAO erforderliche Weiterbildungszeit im Medizinrecht maximal angerechnet werden können.

Details

Datum:
15. März 2017
Veranstaltungskategorie:

Anmeldung

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