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Beweiserhebung in Personenschadensfällen

14. November 2018

Zielgruppe: Medizinrechtlich, versicherungsrechtlich und verkehrsrechtlich interessierte Rechtsanwälte, Mitarbeiter der Rechtsabteilung von Versicherungen
Datum: 14.11.2018
Kurszeiten: Mittwoch, 13:00 – 18:30 Uhr
Ort: r.o.m.b.u.s. Akademie Saarbrücken
Referent/in: Dr. Alexander Walter, RiOLG Koblenz
Gebühr: 180,00 € zzgl. 19 % MwSt. (inkl. Pausenerfrischungen und Arbeitsunterlagen)
Der Referent ist Richter am Oberlandesgericht in Koblenz (Arzthaftungssenat) und veröffentlicht seit vielen Jahren zum Haftpflicht- und Verfahrensrecht (u.a. Frahm/Nixdorf/Walter, Arzthaftungsrecht, 5. Aufl. 2013; Kommentierung der §§ 7 – 20 StVG im neuen Beck’schen Online-Großkommentar zum Zivilrecht). Neben seiner Tätigkeit als Lehrbeauftragter der Johannes Gutenberg-Universität Mainz und Lehrkraft für Rechtsreferendare hält er regelmäßig Vorträge zu haftungs- und verfahrensrechtlichen Themen für Juristen und Mediziner.

Die Seminarinhalte: Die Beweiserhebung spielt in Personenschadensfällen meist eine entscheidende Rolle. Sowohl die Beurteilung des Anspruchsgrundes als auch die des Haftungsumfangs bedürfen im Regelfall einer Beweisaufnahme. Eine besondere Bedeutung nimmt dabei der Sachverständigenbeweis ein, zumal die Ergebnisse von Sachverständigengutachten häufig von den Gerichten mehr oder minder kritiklos übernommen werden. Aber auch die sonstigen Beweismittel verdienen Beachtung, um zu sachgerechten Feststellungen zu gelangen. Gegenstand des Seminars sind u.a.:

  • Voraussetzungen einer Beweisanordnung im Haftungsprozess: Substantiierungsanforderungen und richtiger Beweisantritt
  • Verspätung von Beweisantritten
  • Abgrenzung der Beweismittel – Wie beweist man z.B. Schmerzen?
  • Probleme des Sachverständigenbeweises (Auswahl und Ablehnung des Sachverständigen, Auseinandersetzung mit Einwänden)
  • Angriff gegen ein Sachverständigengutachten
  • Besonderheiten einer rein mündlichen Begutachtung
  • Rolle des Privatgutachters
  • Beweiswürdigung und Beweismaß
  • Würdigung von Sachverständigengutachten und Zeugenaussagen
  • Beweiserhebung in der Berufungsinstanz
  • Bedeutung des selbständigen Beweisverfahrens.

Zu der Veranstaltung werden Tagungsunterlagen angeboten, in denen die behandelten Probleme systematisch unter Einbettung in die jeweiligen rechtlichen Grundlagen mit Verweisen auf einschlägige Rechtsprechung und Literatur aufbereitet werden.
Das Seminar wird beständig an die aktuellen Entwicklungen angepasst. Die Themen können sich daher ändern.

Das Seminar umfasst 5 Zeitstunden, die von den Kammern auf die nach § 15 FAO erforderliche Weiterbildungszeit im Medizinrecht, Versicherungsrecht und Verkehrsrecht maximal angerechnet werden können.

Details

Datum:
14. November 2018
Veranstaltungskategorie:

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