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RVG: Mietrecht
13. Dezember 2017
Zielgruppe: | Rechtsanwälte, Büroleiter und mit Abrechnung befasste Fachangestellte |
Datum: | 13.12.2017 |
Kurszeiten: | Mittwoch, 13:30 – 19:00 Uhr |
Ort: | r.o.m.b.u.s. Akademie Saarbrücken |
Referent/in: | Norbert Schneider Rechtsanwalt, Neunkirchen / Bonn |
Gebühr: | 180,00 € zzgl. 19 % MwSt. |
Der Referent ist vielfach in Gebührenrechtsfragen publizistisch hervorgetreten, insbesondere auch als Mitherausgeber des Anwaltkommentars zum RVG und als Herausgeber der Zeitschrift für das gesamte Gebührenrecht und Anwaltsmanagement (AGS). Der gesamte Stoff wird anhand von Fallbeispielen mit Musterlösungen dargestellt und ausführlich erörtert.
Die Vergütung in Mietsachen richtet sich zwar nach den allgemeinen Regelungen für zivilrechtliche Angelegenheiten; hier sind jedoch zahlreiche Besonderheiten zu beachten, die sich zum Teil auch aus den besonderen Verfahrenskonstellationen in Mietsachen ergeben (Räumungsfristverfahren, Räumungsvergleiche mit Mehrwerten, Beteiligung mehrerer Auftraggeber etc.). Von besonderer Bedeutung sind hier die Streitwerte. Das Gesetz enthält für Mietsachen in § 41 GKG und den §§ 8, 9 ZPO einige Sonderregelungen, die zu einer umfangreichen Rechtsprechung geführt haben. Besondere Bedeutung hat in Mietsachen auch der Umgang mit Rechtsschutzversicherern, da in einer Vielzahl der Fälle sowohl Vermieter als auch Mieter rechtsschutzversichert sind. Aber auch Fragen der Prozesskostenhilfe treten häufig auf. Ebenso spielt die Frage der Kostenerstattung hier eine große Rolle. Systematisch und praxisorientiert werden insbesondere folgende Bereiche behandelt:
Anwaltsvergütung – Beratung – Außergerichtliche Vertretung – Mitwirkung an Vertragsgestaltungen einschl. Mietaufhebungsvereinbarungen – Selbstständiges Beweisverfahren – erstinstanzliche Streitverfahren – Anrechnung der Geschäftsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren – Abrechnung im Berufungsverfahren – Einstweilige Verfügungsverfahren – Zwangsvollstreckung
Gegenstandswerte in Mietsachen – Gegenstandswerte bei Vertragsgestaltungen – Streitwert in Räumungsprozessen, richtige Wertberechnung des Jahresmietwerts, zusätzliches Beseitigungsverlangen – Mehrvergleiche im Räumungsrechtsstreit, Abfindung, Räumungsfrist etc. – Klagen auf Mietzahlung, insbesondere unter Berücksichtigung künftiger Zahlungen – Streitwert bei wechselnden Gegenständen – Streitwert bei Mieterhöhungsklagen – Klagen auf zukünftige Nutzungsentschädigung
Rechtsschutzversicherung – Übernahme von Reisekosten in der Rechtsschutzversicherung – Quotenvorrecht – Deckungsschutz für Mehrwertvergleich – Kostenregelung im Vergleich – Abrechnung bei Teilrechtsschutz
Prozesskostenhilfe – Haftungsfalle Vergleich – Erstreckung auf Mehrwertvergleiche – Erstreckung im einstweiligen Verfügungsverfahren – Prozesskostenhilfe für Zwangsvollstreckung
Besondere Probleme der Kostenerstattung – Reisekosten – Rechtsmittelrücknahme – Terminsvertreter
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Das Seminar umfasst 5 Zeitstunden, die von den Kammern auf die nach § 15 FAO erforderliche Weiterbildungszeit im Mietrecht maximal angerechnet werden können.
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Anmeldung
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