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RVG für Einsteiger: Grundlagenseminar

17. Juni 2020

RVG für Einsteiger: Grundlagenseminar

Zielgruppe: Rechtsanwälte und Fachangestellte (auch Berufsanfänger, Referendare, Auszubildende oder Wiedereinsteiger)
Datum: 17.06.2020
Kurszeiten: Mittwoch, 09:00 – 17:00 Uhr
Ort: r.o.m.b.u.s. Akademie Saarbrücken
Referent/in: Norbert Schneider
Rechtsanwalt, Neunkirchen / Bonn
Gebühr: 285,00 € zzgl. 19 % MwSt.
Der Referent ist vielfach in Gebührenrechtsfragen publizistisch hervorgetreten, insbesondere auch als Mitherausgeber des Anwaltkommentars zum RVG und als Herausgeber der Zeitschrift für das gesamte Gebührenrecht und Anwaltsmanagement (AGS) sowie der NZFam. Der gesamte Stoff wird anhand von Fallbeispielen mit Musterlösungen dargestellt und ausführlich erörtert.

Das Seminar: Profunde Kenntnisse des anwaltlichen Gebührensystems sind für den wirtschaftlichen Erfolg einer Praxis unabdingbar: für Mitarbeiter ebenso wie auch für Anwälte, deren Verhalten bei der Führung des Mandats auch schon im Vorfeld der eigentlichen Abrechnung von großer Bedeutung sein kann.

Berufsanfänger, d.i. Rechtsanwälte und Auszubildende,  ebenso wie Wiedereinsteiger müssen hierfür zunächst die Grundkenntnisse und das Wissen um Strukturen des anwaltlichen Vergütungsrechts sowie der Kostenerstattung erwerben.Unter Berücksichtigung der bisherigen Rechtsprechung werden die Grundzüge des RVG, des Streitwertrechts, der Prozess-/Verfahrenskostenhilfe und der Kostenerstattung behandelt. Auch Fragen der Rechtsschutzversicherung werden angesprochen.

Ziel ist es, den Teilnehmern das richtige Vorgehen bei der Abrechnung – einschließlich der Kostenkorrespondenz mit Mandant, Gegner, Gericht und Rechtsschutzversicherer – aber auch im Prozess und beim außergerichtlichen Mandat zu vermitteln, um keine Gebühren zu verschenken. Anhand von Fällenwerden die Grundzüge der Abrechnung in sämtlichen Angelegenheiten dargestellt.

Systematisch und praxisorientiert werden insbesondere folgende Bereiche behandelt:

  • Beratungstätigkeiten
  • Außergerichtliche Vertretung
  • Vertretung in Zivilsachen
  • außergerichtliche Vertretung
  • erstinstanzliche Verfahren
  • Arrest- und einstweilige Verfügungsverfahren
  • selbständiges Beweisverfahren
  • Rechtsmittelverfahren
  • Vertretung in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten
  • Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten
  • Anrechnungsfragen (einschließlich Kostenerstattung)
  • Abrechnung in Straf- und BußgeldsachenAuslagen
  • Vergütungsvereinbarungen

 

 

 

Details

Datum:
17. Juni 2020
Veranstaltungskategorien:
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