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Prozesskosten- und Beratungshilfe
21. November 2018
Zielgruppe: | Rechtsanwälte, Büroleiter, Rechtsanwaltsfachangestellte |
Datum: | 21.11.2018 |
Kurszeiten: | Mittwoch, 14:00-18:30 Uhr |
Ort: | r.o.m.b.u.s. Akademie Saarbrücken |
Referent/in: | Norbert Schneider Rechtsanwalt, Neunkirchen / Bonn |
Gebühr: | 180,00 € zzgl. 19 % MwSt. |
Der Referent ist vielfach in Gebührenrechtsfragen publizistisch hervorgetreten, insbesondere auch als Mitherausgeber des Anwaltkommentars zum RVG und als Herausgeber der Zeitschrift für das gesamte Gebührenrecht und Anwaltsmanagement (AGS) sowie der NZFam. Der gesamte Stoff wird anhand von Fallbeispielen mit Musterlösungen dargestellt und ausführlich erörtert.
Prozess- und Verfahrenskostenhilfe- sowie Beratungshilfemandate gehören zunehmend zur täglichen anwaltlichen Praxis. Die ersten Fehler werden bereits im Bewilligungsverfahren gemacht. Erwähnt sei hier nur der Abschluss eines Mehrwertvergleichs. Fehlerhafte einschränkende Beiordnungen werden widerspruchslos akzeptiert und lassen sich später nicht mehr korrigieren. Aber auch bei der Abrechnung mit der Staatskasse werden Fehler begangen. Allzu oft wird unzutreffenden Absetzungen des Urkundsbeamten vertraut und die gegebenen Rechtsmittel nicht ausgeschöpft. Auch bei der Kostenerstattung und bei der Abrechnung mit der bedürftigen Partei werden Fehler begangen. Dies geht nicht nur zu Lasten der bedürftigen Partei, sondern trifft letztlich auch den Anwalt, der dadurch die ihm zustehende Vergütung nicht erhält. Im Seminar werden alle für die Praxis wichtigen Bereiche ausführlich behandelt. Bei der Darstellung des neuen Prozesskosten- und Beratungshilferechtes werden erste Umsetzungserfahrungen berücksichtigt und fließen in strategische Hinweise zur Führung des Mandats unter kostenrechtlichen Gesichtspunkten ein:
Ø Grundzüge des Bewilligungsverfahrens Ø Bindungswirkung des Beiordnungsbeschlusses Ø Hinweispflichten und Belehrungspflichten Ø Abänderungs- und Aufhebungsverfahren Ø Vergütung in Beratungshilfemandaten Ø Vergütung in Prozess- und Verfahrenskostenhilfemandaten o Gebühren aus der Landeskasse – die gesetzlichen Erstreckungen – Problem: Mehrwertvergleich – nachträgliche Kürzung bei getrenntem Vorgehen? o Auslagen aus der Landeskasse, insbesondere – Reisekosten – Kosten eines Terminsvertreters – Kosten eines Sachverständigen Ø Anspruch auf Differenzgebühren Ø Ansprüche gegen Gegner und Dritte Ø Vergütungsansprüche gegen die bedürftige Partei o für Bewilligungsverfahren o bei eingeschränkter Beiordnung |
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Anmeldung
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