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MiFID II: Inhaltliche Schwerpunkte und praktische Umsetzung durch die Kreditwirtschaft

23. November 2017

Zielgruppe: bankrechtlich interessierte Rechtsanwälte und Notare, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sowie Mitarbeiter von Banken u.a. aus den Bereichen Compliance, Revision, Recht/Justiziariat und Vertriebssteuerung Wertpapiergeschäft
Datum: 23.11.2017
Kurszeiten: Donnerstag, 09.00 – 16.30 Uhr
Ort: r.o.m.b.u.s. Akademie Saarbrücken
Referent/in: Dr. Markus Engel
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht,
Direktor Recht, Sparkasse Saarbrücken, Saarbrücken
Gebühr: 255,00 € zzgl. 19 % MwSt. (inkl. Pausenerfrischungen und Arbeitsunterlagen)
Der Referent ist als Autor zu den Themen Kontoführung, Rechtsfragen im Zahlungsverkehr, Bearbeitung von Pfändungsmaßnahmen und zum Firmenkredit hervorgetreten und hat sich wissenschaftlich mit dem Thema Haftung der Kreditinstitute bei Finanzierung von Anteilen an geschlossenen Immobilienfonds befasst. Dr. Engel referiert u.a. bei verschiedenen Sparkassen-akademien.

Das Seminar gibt einen Überblick zu den wichtigsten Neuregelungen und den daraus resultierenden Anforderungen bzw. Handlungsfeldern:

  • Organisationspflichten
    – Compliance
    – Governance, Organpflichten
    – Interessenkonflikte
    – Product Governance
    – Mitarbeiterqualifikation, -kompetenzen
    – Vertriebsvorgaben, Incentivierung
    – Mitarbeiteranzeige bei BaFin
  • Wohlverhaltensregeln/Regeln am Point of Sale
    – Einzelne relevante Dienstleistungen (Beratung, beratungsfrei, VV etc.)
    – Einschlägige Beratungs-/Prüfungspflichten (Geeignetheit, Angemessenheit etc.)
    – Zuwendungen/Anreize (Provisionen, nicht-monetäre Vorteile)
    – Informationspflichten
    – Insbesondere: Kosten ex ante
  • Dokumentation und Aufzeichnung
    – Beratungsprotokoll
    – Geeignetheitserklärung/Eignungsbericht
    – Aufzeichnungspflichten
    – Insbesondere: Aufzeichnung von Telefonaten und elektronischer Kommunikation
  • After Sales Themen
    – Best Execution
    – Reporting einschl. Kosten ex post
    – Nachgelagerte/fortlaufende Pflichten (Nachberatung o.ä., VV)
    – Beschwerdewesen
    – Produktintervention durch Aufsichtsbehörden
    – Ggf. Haftungsfragen


Das Seminar umfasst 6 Zeitstunden, die von den Kammern auf die nach § 15 FAO erforderlichen Weiterbildungszeiten im Bank- und Kapitalmarktrecht maximal angerechnet werden können.

 

Details

Datum:
23. November 2017
Veranstaltungskategorien:
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