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Kostenrecht in Familiensachen – Aktuelle Rechtsprechung / Gebührenoptimierung / Auswirkungen des 2. KostRMoG und des Gesetzes zur Änderung der PKH und BerH
15. Februar 2017
Zielgruppe: | Rechtsanwälte, mit Abrechnung befasste Fachangestellte |
Datum: | 15. 02.2017 |
Kurszeiten: | Mittwoch, 09.00 – 17.00 Uhr |
Ort: | r.o.m.b.u.s. Akademie Saarbrücken |
Referent/in: | Norbert Schneider Rechtsanwalt, Neunkirchen / Bonn |
Gebühr: | 245,00 € zzgl. 19 % MwSt. |
Der Referent ist vielfach in Gebührenrechtsfragen publizistisch hervorgetreten, insbesondere auch als Mitherausgeber des Anwaltkommentars zum RVG und als Herausgeber der Zeitschrift für das gesamte Gebührenrecht und Anwaltsmanagement (AGS). Der gesamte Stoff wird anhand von Fallbeispielen mit Musterlösungen dargestellt und ausführlich erörtert.
Familiensachen folgen einem eigenen Verfahrensrecht. Das wirkt sich auch auf die anwaltliche Vergütung aus. Zahlreiche zusätzliche Abrechnungsfragen ergeben sich hier. Besondere Probleme entstehen bei der Ermittlung der jeweiligen Verfahrenswerte. Hier werden häufig entscheidende Fehler begangen, die zu Gebührenverlusten führen. Auch die Abrechnung der Anwaltsgebühren wirft zahlreiche Probleme auf. Zudem sind in Familiensachen Besonderheiten bei der Bewilligung und Abrechnung der Verfahrenskostenhilfe zu beachten. Im Rahmen des Seminars wird ein vollständiger Überblick über das gesamte Vergütungsrecht in Familiensachen gegeben, einschließlich Verfahrenshilfe, Beratungshilfe und Gerichtskosten und Kostenentscheidung: Ø Verfahrenswerte in Familiensachen – Allgemeine Grundsätze Stufenanträge Antrag und Widerantrag – Besondere Wertvorschriften insbesondere Wertfestsetzung in einstweiligen Anordnungsverfahren insbesondere Wertfestsetzung in Unterhaltssachen insbesondere Wertfestsetzung in Ehewohnungssachen insbesondere Wertfestsetzung in Versorgungsausgleichssachen – Beschwerde gegen die Festsetzung des Verfahrenswertes
Ø Gebühren in Familiensachen – Beratung – Außergerichtliche Vertretung – isolierte Familiensachen – Verbundverfahren, einschließlich Abtrennung aus dem Verbund – Beschwerde- und Rechtsbeschwerdeverfahren – einstweilige Anordnungsverfahren
Ø Beratungshilfe in Familiensachen
Ø Verfahrenskostenhilfe in Familiensachen – Notwendigkeit der Beiordnung in FG-Verfahren – Abrechnung der Reisekosten – Erstreckung der Verfahrenskostenhilfe auf Mehrvergleiche in Ehesachen – Erstreckung der Verfahrenskostenhilfe bei sonstigen Mehrvergleichen – Erstreckung der Verfahrenskostenhilfe bei einstweiligen Anordnungen – Erstreckung der Verfahrenskostenhilfe auf Anschlussrechtsmittel – Recht auf Vorschuss – Anmeldung der weitergehenden Wahlanwaltsgebühren
Ø Gerichtskosten in Familiensachen, insbesondere: – Haftungsfalle Vergleich – Vorschuss und Vorauszahlungspflicht
Ø Die Kostenentscheidung und ihre Anfechtbarkeit
Das Seminar umfasst 6,5 Zeitstunden, die von den Kammern auf die nach § 15 FAO erforderliche Weiterbildungszeit im Familienrecht maximal angerechnet werden können.
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