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Kostenrecht in Familiensachen
11. September 2019
Aktuelle Rechtsprechung – Gebührenoptimierung
Zielgruppe: | Rechtsanwälte, mit Abrechnung befasste Fachangestellte |
Datum: | 11.09.2018 |
Kurszeiten: | Mittwoch, 09:00 – 17:00 Uhr |
Ort: | r.o.m.b.u.s. Akademie Saarbrücken |
Referent/in: | Norbert Schneider Rechtsanwalt, Neunkirchen / Bonn |
Gebühr: | 285,00 € zzgl. 19 % MwSt. |
Der Referent ist vielfach in Gebührenrechtsfragen publizistisch hervorgetreten, insbesondere auch als Mitherausgeber des Anwaltkommentars zum RVG und als Herausgeber der Zeitschrift für das gesamte Gebührenrecht und Anwaltsmanagement (AGS) sowie der NZFam. Der gesamte Stoff wird anhand von Fallbeispielen mit Musterlösungen dargestellt und ausführlich erörtert.
Die richtige Abrechnung der eigenen Vergütung in Familiensachen zählt für den Anwalt und sein Personal zu den anspruchsvolleren Tätigkeiten. Grund hierfür sind zum einen die unterschiedlichen Verfahrensgestaltungen in Familiensachen (Streitsachen, Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, Anordnungsverfahren, Verbundverfahren etc.). Große Probleme bereiten hier insbesondere die Wertfestsetzungen der Gerichte, die nicht selten fehlerhaft sind und angegriffen werden müssen. Eine Vielzahl familienrechtlicher Mandate wird zudem über VKH abgerechnet. Auch hier muss sich der Anwalt auskennen, um eine zutreffende Beiordnung zu erreichen und keine Gebühren und Auslagen zu verschenken. Alle hier anstehenden Fragen werden im Seminar unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung behandelt, damit Sie zukünftig keine Gebühren verschenken. Behandelt wird insbesondere: – Stufenanträge – Fragen der Mutwilligkeit Grundzüge der Gerichtskosten
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