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Grundlagen der Bilanzierung für Juristen

28. Februar 2018

 

Zielgruppe: Rechtsanwälte, die sich insbesondere bei der Bearbeitung gesellschaftsrechtlicher, insolvenzrechtlicher oder familienrechtlicher Mandate auch mit Bilanzen befassen müssen
Datum: 28.02.2018
Kurszeiten: Mittwoch, 13.00 – 18.30 Uhr
Ort: r.o.m.b.u.s. Akademie Saarbrücken
Referent/in: Dipl.-Kfm.  Manfred Gierend
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Gierend Treuhand KG
Steuerberatungsgesellschaft
Gebühr: 180,00 € zzgl. 19 % MwSt.
Mit dem Referenten, Herrn Manfred Gierend, steht ein in der Beratung von mittelständischen Unternehmen und Freiberuflern erfahrener Referent zur Verfügung, der damit vertraut ist, die Schnittstellenproblematik zu berücksichtigen, die sich aus der unterschiedlichen Sicht eines Wirtschaftsprüfers und Steuerberaters einerseits und der Betrachtung des juristischen Beraters andererseits ergibt.

Der in wirtschaftlichen Angelegenheiten tätige Anwalt muss Bilanzen lesen, verstehen und soweit interpretieren können, wie es für die sachgerechte Bearbeitung des Mandats erforderlich ist. Das Seminar vermittelt das hierfür erforderliche Hintergrundwissen. Betriebswirtschaftliche oder steuerliche Vorkenntnisse sind zum Verständnis dieser speziell auf Rechtsanwälte zugeschnittenen Veranstaltung nicht erforderlich.

Folgende Themen werden anhand praktischer Beispiele in dem Umfang erarbeitet, wie sie für eine sachgerechte Mandatsbearbeitung erforderlich sind:

– Grundbegriffe des betrieblichen Rechnungswesens
– Bestandteile der externen Rechnungslegung
– Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Einnahmen-Überschuss-Rechnung
– Inhalt und Ziele von Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse
– Handelsbilanz vs. Steuerbilanz/Maßgeblichkeitsprinzip lt. BilMOG
– Betriebswirtschaftliche Auswertung (monatlich/ kumuliert)
– Summen- und Saldenliste (monatlich/ kumuliert)
– Zahlungsfähigkeit/statische Liquidität/Cashflow
– Kapitalflussrechnung
– Geldverwendungsrechnung
Bilanzanalyse und Darstellung ausgewählter Kennzahlen im  insolvenz-
   rechtlichen, gesellschaftsrechtlichen und familienrechtlichen Mandat
– Grenzen der externen Bilanzanalyse

Um eine intensive und praxisorientierte Bearbeitung der Fallbeispiele zu gewährleisten, ist die Teilnehmerzahl begrenzt.

Das Seminar umfasst 5,0 Zeitstunden im Handels- und Gesellschaftsrecht und 3,0 Zeitstunden im Insolvenz-, Steuer-, Familien- und Erbrecht, die von den Kammern auf die nach § 15 FAO erforderliche Weiterbildungszeit maximal angerechnet werden können.

 

 

Details

Datum:
28. Februar 2018
Veranstaltungskategorien:
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