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Eigentumsübertragung zu Lebzeiten

25. April 2018

Neueste erb- und familienrechtliche Diskussionspunkte – steuerliche Probleme der vorweggenommenen Nachfolgegestaltung

Zielgruppe: erb-, familien- und steuerrechtlich interessierte Rechtsanwälte und Notare sowie Steuerberater
Datum: 25.04.2018
Kurszeiten: Mittwoch, 13:30 – 19:00 Uhr
Ort: r.o.m.b.u.s. Akademie Saarbrücken
Referent/in: Ralf Bock
VRiLG Koblenz
Gebühr: 180,00 € zzgl. 19 % MwSt. (inkl. Pausenerfrischungen und Arbeitsunterlagen)
Der Referent ist seit Jahren als Mitautor der Werkes „Praxishandbuch Erbrecht“ und des Nomoskommentars „BGB – Erbrecht“ hervorgetreten und darüber hinaus auch als erfahrener Referent mit dem Schwerpunkt Erbrecht in der Anwaltsfortbildung tätig.

Der Erb- und Pflichtteilsverzicht wird überwiegend als zweckmäßiges Gestaltungsmittel im Rahmen der geplanten, vorweggenommenen Erbfolge angesehen. Bedingt durch jüngere Entscheidungen des BVerfG, des BGH und zuletzt des OLG Hamm sind Unsicherheiten in der Gestaltungspraxis und der Fernwirkung auf Ehe- und Scheidungsfolgevereinbarungen entstanden. Zuletzt hat das OLG Hamm sich für eine verstärkte Inhaltskontrolle von Erb- und Pflichtteilsverzichten ausgesprochen.

Es hat viele Vorteile, wenn sich die Parteien eines Erbstreites außerhalb des gerichtlichen Verfahrens einigen. Einen Weg eröffnet auch das Schiedsgericht. Allerdings hat der Erblasser keine unbegrenzten Möglichkeiten, den Schiedsgerichtsweg vorzuschreiben. Hierzu hat der BGH nun entschieden, dass der Streit über einen Pflichtteilsanspruch nicht durch letztwillige Verfügung der Entscheidung durch ein Schiedsgericht unterworfen werden kann.

Nicht zu vernachlässigen bei diesen erbrechtlichen Erwägungen bleiben auch die möglichen steuerlichen bzw. steuerstrafrechtlichen Implikationen der verschiedenen Instrumente der Nachfolgegestaltung:

Im Seminar wird der Schwerpunkt auf folgenden aktuell in der höchstrichterlichen Rechtsprechung und bei den Obergerichten behandelten Themen liegen:

  • der Erb/Pflichtteilsverzicht als Instrument der Nachfolgegestaltung
  • Abfindungsleistungen als Schenkungen?
  • Gerichtliche Inhaltskontrolle im Spannungsfeld zu Eheverträgen
  • Testamentarische Schiedsgerichtsklauseln
  • Problem der fristschädlichen Schenkung beim § 2325 BGB und Möglichkeiten der Korrektur
  • Konstellationen der Verwirklichung der Erbschaftsteuerhinterziehung

Das Seminar umfasst 5 Zeitstunden, die von den Kammern auf die nach § 15 FAO erforderlichen Weiterbildungszeiten im Erbrecht maximal angerechnet werden können. Im Familienrecht sowie im Steuerrecht können 3 Zeitstunden maximal angerechnet werden.

 

Details

Datum:
25. April 2018
Veranstaltungskategorien:
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