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Eigentumsübertragung zu Lebzeiten

28. Februar 2018

Erb- und familienrechtliche Diskussionspunkte – steuerliche Probleme der vorweggenommenen Nachfolgegestaltung

Zielgruppe: erb-, familien- und steuerrechtlich interessierte Rechtsanwälte und Notare sowie Steuerberater
Datum: 28.02.2018
Kurszeiten: Mittwoch, 13:30 – 19:00 Uhr
Ort: r.o.m.b.u.s. Akademie Saarbrücken
Referent/in: Ralf Bock
VRiLG Koblenz
Gebühr: 180,00 € zzgl. 19 % MwSt. (inkl. Pausenerfrischungen und Arbeitsunterlagen)
Der Referent: Ralf Bock ist seit Jahren als Mitautor der Werkes „Praxishandbuch Erbrecht“ und des Nomoskommentars „BGB – Erbrecht“ hervorgetreten und darüber hinaus auch als erfahrener Referent mit dem Schwerpunkt Erbrecht in der Anwaltsfortbildung tätig.

Das Seminar: Der Erb- und Pflichtteilsverzicht wird überwiegend als zweckmäßiges Gestaltungsmittel im Rahmen der geplanten, vorweggenommenen Erbfolge angesehen. Bedingt durch jüngere Entscheidungen des BVerfG und des BGH sind Unsicherheiten in der Gestaltungspraxis und der Fernwirkung auf Ehe- und Scheidungsfolgevereinbarungen entstanden. Zuletzt hat das OLG Hamm sich für eine verstärkte Inhaltskontrolle von Erb- und Pflichtteilsverzichten ausgesprochen.

Es hat viele Vorteile, wenn sich die Parteien eines Erbstreites außerhalb des gerichtlichen Verfahrens einigen. Ein Weg eröffnet auch das Schiedsgericht. Der Erblasser hat jedoch nicht unbegrenzte Möglichkeiten, den Schiedsgerichtsweg vorzuschreiben. So hat der BGH nun entschieden, dass der Streit über einen Pflichtteilsanspruch nicht durch letztwillige Verfügung der Entscheidung durch ein Schiedsgericht unterworfen werden kann.

Im Seminar wird der Schwerpunkt auf folgenden aktuell in der höchstrichterlichen Rechtsprechung und bei den Obergerichten behandelten Themen liegen:

– der Erb/Pflichtteilsverzicht als Instrument der  Nachfolgegestaltung
– Abfindungsleistungen als Schenkungen?
– Gerichtliche Inhaltskontrolle im Spannungsfeld zu Eheverträgen
– Testamentarische Schiedsgerichtsklauseln
– Problem der fristschädlichen Schenkung beim § 2325 BGB und Möglichkeiten der Korrektur
– Konstellationen der Verwirklichung  der Erbschaftsteuerhinterziehung

Das Seminar umfasst 5 Zeitstunden, die von den Kammern auf die nach § 15 FAO erforderlichen Weiterbildungszeiten im Erbrecht maximal angerechnet werden können. Im Familienrecht können 3 Zeitstunden maximal angerechnet werden.

 

Details

Datum:
28. Februar 2018
Veranstaltungskategorien:
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