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Der Sachverständigenbeweis in Personenschadensfällen
15. November 2017
Zielgruppe: | Medizinrechtlich, verkehrsrechtlich und versicherungsrechtlich interessierte Rechtsanwälte |
Datum: | 15.11.2017 |
Kurszeiten: | Mittwoch, 13:00 – 18:30 Uhr |
Ort: | r.o.m.b.u.s. Akademie Saarbrücken |
Referent/in: | Dr. Alexander Walter, RiOLG Koblenz, Koblenz |
Gebühr: | 180,00 € zzgl. 19 % MwSt. (inkl. Pausenerfrischungen und Arbeitsunterlagen) |
Der Sachverständigenbeweis nimmt in zivilrechtlichen Personenschadensfällen eine entscheidende Rolle ein. Gerade in verkehrs-, arzthaftungs- und versicherungsrechtlichen Fällen kann ohne die Einschaltung eines Sachverständigen keine gerichtliche Entscheidung ergehen. Die Ergebnisse des Sachverständigen werden von den Gerichten häufig – mitunter ohne nähere Auseinandersetzung – übernommen.
Der Referent ist Richter am Oberlandesgericht in Koblenz (Arzthaftungssenat) und veröffentlicht seit vielen Jahren zum Haftpflicht- und Verfahrensrecht (u.a. Frahm/Nixdorf/Walter, Arzthaftungsrecht, 5. Aufl. 2013; Kommentierung der §§ 7 – 20 StVG im neuen Beck’schen Online-Großkommentar zum Zivilrecht). Neben seiner Tätigkeit als Lehrbeauftragter der Johannes Gutenberg-Universität Mainz und Lehrkraft für Rechtsreferendare hält er regelmäßig Vorträge zu haftungs- und verfahrensrechtlichen Themen für Juristen und Mediziner. Seminarinhalte:
Das Seminar umfasst 5 Zeitstunden, die von den Kammern auf die nach § 15 FAO erforderlichen Weiterbildungszeiten im Medizinrecht, Verkehrsrecht und Versicherungsrecht maximal angerechnet werden können. |
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Anmeldung
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