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Aktuelle Rechtsprechung zum Pflichtteilsrecht

10. November 2017

Zielgruppe: Erbrechtlich und familienrechtlich interessierte Rechtsanwälte, Notare
Datum: 10.11.2017
Kurszeiten: Freitag, 09.00 – 15.15 Uhr
Ort: r.o.m.b.u.s. Akademie Saarbrücken
Referent/in: JR Dr. Manfred Birkenheier
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und für Verwaltungsrecht, Heimes & Müller Rechtsanwälte, Saarbrücken
Gebühr: 180,00 € zzgl. 19 % MwSt. (inkl. Pausenerfrischungen und Arbeitsunterlagen
Der Referent ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht und für Verwaltungsrecht. Seit mehr als vier Jahrzehnten ist er Partner der Rechtsanwaltskanzlei Heimes & Müller in Saarbrücken. Seit 2003 kommentiert er im juris PraxisKommentar-BGB das Pflichtteils-recht. Derzeit ist der Kommentar mit mehr als 330 Seiten online in der 8. Auflage 2017 erschienen (www.juris.de). Ferner ist er Mitarbeiter des jurisPraxisreports Familien-und Erbrecht und bespricht dort Entscheidungen der Obergerichte und des BGH zum Pflichtteilsrecht. Bis Ende Juni 2017 war er über viele Jahre stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses „Fachanwalt für Erbrecht“ der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes. Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein und der DVEV.

Das Seminar gibt einen Überblick über die Rechtsprechung zum Pflichtteilsrecht seit 2015. Unter anderem werden Gerichtsentscheidungen zu folgenden Teilbereichen behandelt:

Seminarinhalte: 

·      Anforderungen an ein notarielles Nachlassverzeichnis

·      Verweigerung eines notariellen Nachlassverzeichnisses und der Einholung eines Wertgutachtens wegen Dürftigkeit des Nachlasses

·      Vollstreckung der Verpflichtung zur Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses

·      Besteuerung eines durch Erbanfall erworbenen Pflichtteilsanspruchs

·      Bewertung einer Miteigentumshälfte an einer Immobilie bei §§ 2325 ff. BGB

·      Berechnung des Wertes von Nießbrauch und Wohnungsrecht

·      Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen durch Träger der Sozialhilfe

·      Zur Anfechtung der Annahme einer Erbschaft berechtigender Irrtum

·      Ausnahmen von der ergänzungspflichtigen unbenannten Zuwendung

·      Beginn der Zehnjahresfrist des § 2325 Abs. 3 Satz 2 BGB bei vorbehaltenem Wohnungsrecht des Veräußerers

·      Voraussetzungen der Pflichtteilsentziehung

·      Verjährung der Ansprüche auf Auskunft und auf Wertermittlung

·      Verjährung des Anspruchs aus § 2329 BGB in Fällen des § 1600d Abs. 4 BGB

·      Zulässigkeit der testamentarischen Anordnung der Zuständigkeit eines Schiedsgerichts in Pflichtteilsstreitigkeiten?

·      Zulässigkeit eines Klageantrags auf Wertermittlung nach erteilter Auskunft und eidesstattlicher Versicherung

·      Wert der Beschwerde bei Verurteilung zur Auskunftserteilung und zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

Das Seminar umfasst 5 Zeitstunden, die von den Kammern auf die nach § 15 FAO erforderlichen Weiterbildungszeiten im Erbrecht maximal angerechnet werden können.

Details

Datum:
10. November 2017
Veranstaltungskategorie:

Anmeldung

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