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Aktuelle Probleme des Arzthaftungsrechts 2020/2021

15. September 2021

Zielgruppe: Medizinrechtlich interessierte Rechtsanwälte, Geschäftsführer/Verwaltungsdirektoren und  Mitarbeiter der Rechtsabteilung von Krankenhäusern, Krankenhausträgergesellschaften und Versicherungsgesellschaften, ltd. Ärzte
Datum: 15.09.2021
Kurszeiten: Mittwoch, 13:00 – 18:30 Uhr
Ort: r.o.m.b.u.s. Akademie Saarbrücken
Referent/in: Dr. Alexander Walter
RiOLG Koblenz
Gebühr: 200,00 € zzgl. 19 % MwSt. (inkl. Pausenerfrischungen und Arbeitsunterlagen)
Der Referent: Dr. Alexander Walter ist Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht in Koblenz und veröffentlicht seit vielen Jahren zum Haftpflicht- und Verfahrensrecht (u.a. Frahm/Nixdorf/Walter, Arzthaftungsrecht, 7. Aufl. 2020; Kommentierung der §§ 7 – 20 StVG im neuen Beck’schen Online-Großkommentar zum Zivilrecht). Neben seiner Tätigkeit als Lehrbeauftragter der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz und Lehrkraft für Rechtsreferendare hält er regelmäßig Vorträge zu haftungs- und verfahrensrechtlichen Themen für Juristen und Mediziner.

Das Seminar:Anknüpfend an die letzte Veranstaltung vor der pandemiebedingten Pause werden sämtliche seither ergangenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofes und die wichtigsten der Oberlandesgerichte in Arzthaftungssachen vorgestellt. Themen des Seminars sind u.a.:

  • Amtshaftung für Diagnosefehler des vom Durchgangsarzt hinzugezogenen Facharzt
  • Erste Entscheidung des BGH zur wirtschaftlichen Informationspflicht des Arztes
  • Sondersituationen: Anforderungen an die Befundauswertung, horizontale Arbeitsteilung, Arzthaftung bei einer elektiven Sectio
  • Hygienemängel als Haftungsgrund – weitere Konkretisierung der BGH-Rechtsprechung
  • Beweisrecht: Abgrenzungsfragen rund um den Befunderhebungsfehler
  • Aufklärungsrüge im Prozess – Umfang der Aufklärungspflicht, Beweiserhebung und -würdigung
  • Aktuelles zum Verjährungsrecht, insbesondere zum Beginn der Verjährung (etwa bei Überlassung von Behandlungsunterlagen) und zur Verjährungsverzichtserklärung
  • Rechtsprechung des BGH zum Berufungsrecht – Fehlerquellen für Gerichte und Anwälte, insbesondere Gehörsverstöße und Beweiserhebung in der Berufungsinstanz
  • Möglichkeiten und Grenzen des selbständigen Beweisverfahrens in Arzthaftungssachen

Zu der Veranstaltung werden Tagungsunterlagen angeboten, in denen die behandelten Probleme systematisch unter Einbettung in die jeweiligen rechtlichen Grundlagen mit Verweisen auf einschlägige Rechtsprechung und Literatur aufbereitet werden.

Das Seminar umfasst 5 Zeitstunden, die von den Kammern auf die nach § 15 FAO erforderliche Weiterbildungszeit im Medizinrecht maximal angerechnet werden können.

Details

Datum:
15. September 2021
Veranstaltungskategorien:
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Anmeldung

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