
- Diese Veranstaltung hat bereits stattgefunden.
Aktuelle Entwicklungen im Baurecht
29. November 2019
Teil I: Rechtsprechungsreport
Teil II: Die Geltendmachung von Nachträgen nach neuem Recht
Teil III: Die Verjährung von bauvertraglichen Ansprüchen
Zielgruppe: | Rechtsanwälte, Architekten, Mitarbeiter von Bau- und Rechtsämtern sowie der Rechts- und Immobilienabteilungen von Banken, auch leitende Mitarbeiter von Bauunternehmungen und Bauträgergesellschaften |
Datum: | 29.11.2019 |
Kurszeiten: | Freitag, 09:00 – 16:30 Uhr |
Ort: | r.o.m.b.u.s. Akademie Saarbrücken |
Referent/in: | Professor Stefan Leupertz Schiedsrichter, Schlichter, Adjudikator, Richter am Bundesgerichtshof a.D., Köln/Kleve |
Gebühr: | 285,00 € zzgl. 19 % MwSt. (inkl. Pausenerfrischungen und Arbeitsunterlagen) |
Der Referent: Anfang 2013 hat RiBGH a.D. Prof. Stefan Leupertz die Firma Leupertz Baukonfliktmanagement gegründet, die sich mit außergerichtlichen Verfahren zur Streitvermeidung und Streitlösung bei Bauprojekten befasst. Er war bis Ende 2012 Richter am Bundesgerichtshof und dort dem für Werk- und Bauvertragsrecht zuständigen VII. Zivilsenat zugewiesen. Er ist Lehrbeauftragter für Bauvertragsrecht an den Universitäten Dortmund und Marburg sowie Autor zahlreicher baurechtlicher Publikationen, insbesondere auch zum Architektenrecht. Im Mai 2012 hat er die Nachfolge von Prof. Dr. Rolf Kniffka im Amt des Vorsitzenden des Deutschen Baugerichtstags angetreten.
Teil I des Seminars beschäftigt sich ausführlich mit der aktuellen Rechtsprechungdes Bundesgerichtshofs zum Bau- und Architektenrecht, deren Inhalte und Auswirkungen umfassend dargestellt und besprochen werden. Teil II des Seminars knüpft an eine in Teil I zu besprechende, wichtige Entscheidung des BGH vom 08.08.2019 zum Verständnis des Regelungsgehalts des § 2 Abs. 3 VOB/B an und beschäftigt sich mit den durch das neue Bauvertragsrecht geschaffenen Rahmenbedingungen für die Geltendmachung von Nachträgen. Auch wenn die Praxis bisher nur sehr zurückhaltend von den gesetzlichen Anordnungsrechten und deren Rechtsfolgen Gebrauch macht, sickern die im Gesetz verankerten Grundsätze nun doch über die Rechtsprechung immer stärker ein in die Vertragsgestaltung und -abwicklung. Anlass genug, sich mit diesen Grundsätzen näher zu beschäftigen. Teil III schließlich behandelt mit dem bauvertragsspezifischen Verjährungsrecht ein Dauerthema, das für jeden in Bausachen tätigen Anwalt von zentralem Interesse. Im Seminar wird ein Schwerpunkt auf der Arglisthaftung und den Sonderfällen des Organisationsverschuldens liegen. Das Seminar umfasst 6 Zeitstunden, die von den Kammern auf die nach § 15 FAO erforderlichen Weiterbildungszeiten im Bau- und Architektenrecht maximal angerechnet werden können.
|
Ähnliche Veranstaltungen
Anmeldung
Sie können diesen Anmeldebogen downloaden oder melden Sie sich hier für das Seminar [titelzeigen] direkt online an: