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Aktuelle Entwicklungen im Bau- und Architektenrechtrecht – WEGEN CORONA VERSCHOBEN AUF 27. JANUAR 2021 !!!
18. November 2020
Teil I: Rechtsprechungsreport
Teil II: Neue Entwicklungen im Bauvertrags- und Architektenrecht
Zielgruppe: | Rechtsanwälte, Architekten, Mitarbeiter von Bau- und Rechtsämtern sowie der Rechts- und Immobilienabteilungen von Banken, auch leitende Mitarbeiter von Bauunternehmungen und Bauträgergesellschaften |
Datum: | 18.11.2020 |
Kurszeiten: | Mittwoch, 09:00 – 16:30 Uhr |
Ort: | r.o.m.b.u.s. Akademie Saarbrücken |
Referent/in: | Professor Stefan Leupertz Schiedsrichter, Schlichter, Adjudikator, Richter am Bundesgerichtshof a.D., Köln/Kleve |
Gebühr: | 285,00 € zzgl. 19 % MwSt. (inkl. Pausenerfrischungen und Arbeitsunterlagen) |
Der Referent: Anfang 2013 hat RiBGH a.D. Prof. Stefan Leupertz die Firma Leupertz Baukonfliktmanagement gegründet, die sich mit außergerichtlichen Verfahren zur Streitvermeidung und Streitlösung bei Bauprojekten befasst. Er war bis Ende 2012 Richter am Bundesgerichtshof und dort dem für Werk- und Bauvertragsrecht zuständigen VII. Zivilsenat zugewiesen. Er ist Lehrbeauftragter für Bauvertragsrecht an den Universitäten Dortmund und Marburg sowie Autor zahlreicher baurechtlicher Publikationen, insbesondere auch zum Architektenrecht. Im Mai 2012 hat er die Nachfolge von Prof. Dr. Rolf Kniffka im Amt des Vorsitzenden des Deutschen Baugerichtstags angetreten.
Der Seminarinhalt: Im Mittelpunkt des Seminars wird wie jedes Jahr die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Bau- und Architektenrecht stehen. Nachdem in jüngster Vergangenheit mehrere Grundsatzurteile des VII. Zivilsenats für viel Aufregung und Diskussionsstoff gesorgt haben, ist auch für das Jahr 2020 mit Entscheidungen zu rechnen, die erhebliche Auswirkungen auf die Bau- und Baurechtspraxis haben werden. Das betrifft insbesondere den hochstreitigen Regelungsgehalt der §§ 2 Abs. 5 und 6 VOB/B, über den der BGH voraussichtlich bis zum Herbst 2020 entschieden haben wird. Darüber hinaus werden im Seminar wie gewohnt je nach Aktualität weitere Fragen aus dem Bereich des Bau- und Architektenrechts vertieft dargestellt und mit den Teilnehmern erörtert. Hierzu gehören neben anderen aktuellen Themen auch die besonderen Probleme, die sich in rechtlicher Hinsicht durch die Covid 19-Krise für die Abwicklung von Bauverträgen ergeben haben und zweifellos noch ergeben werden. Das Seminar umfasst 6 Zeitstunden, die von den Kammern auf die nach § 15 FAO erforderlichen Weiterbildungszeiten im Bau- und Architektenrecht maximal angerechnet werden können. |
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Anmeldung
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