Vertragsarztrecht II

Zulassung / Honorarwesen / sachlich-rechnerische Richtigstellung und Wirtschaftlichkeitsprüfung / Anerkennung neuer Behandlungsmethoden /
Zielgruppe:
  • medizinrechtlich interessierte Anwälte, Mitarbeiter von Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen und gesetzlichen Krankenversicherungen, Geschäftsführer/ärztliche Leiter von MVZ und Vertreter von ärztlichen Berufsverbänden
Datum:
  • 28.09.2012
Kurszeiten:
  • 09:00 - 18:00 Uhr
Ort: r.o.m.b.u.s. Akademie Saarbrücken
Referent/in: Prof. Dr. Thomas Clemens
Richter am Bundessozialgericht, Honorarprofessor
Kassel
Gebühr:

210,00 € zzgl. 19 % MwSt. (inkl. Pausenerfrischungen und Arbeitsunterlagen)

 

Mit Herrn Prof. Dr. Thomas Clemens steht ein erfahrener Referent zur Verfügung, der bereits viele Jahre im Vertragsarztrechts-Senat des BSG tätig ist und über die in jüngster Zeit ergangenen grundlegenden Entscheidungen des BSG zu praxisrelevanten Fragen informiert:

I. Zulassung
• Psychotherapeuten: PP und KJP = spezielle Qualifikationen?
• Medizinisches Versorgungszentrum: Gründungs- und Betriebsvoraussetzungen /
Begrenzung der zulässigen Rechtsformen / Vertragsärztlich tätige Leitung
• Praxiswert bei Praxisnachfolge
• Praxisnachfolge nach (Schein-?)Gemeinschaftspraxis
• Bewerbungsfrist und Nachbewerbung
• Arztnachbesetzung im medizinischen Versorgungszentrum

II. Zulassungsentziehung
• Medizinisches Versorgungszentrum: Besondere Pflichtenstellung / Grundlegende Pflichten / Gröblichkeit der Pflichtverletzung

III. Honorarwesen
• Honorarverteilungsregelungen zur Begrenzung von (Schein-?)Praxisgemeinschaften
• Honorarverteilung nach Individualbudgets: Neuberechnung bei EBM-Änderungen?
• Regelleistungsvolumina bis 2008:
o Normenhierarchie Gesetz / BewA-Regelungen / HVV
o (Un)Zulässigkeit von Individualbudgets
o Einheitliche Gruppe bei Psychotherapeuten
o Härte-Erweiterung bei Spezialisierung

• Regelleistungsvolumina ab 2009: Kompetenzen Bewertungsausschuss / Vertragspartner
• Arztzahlveränderungsregelung
• Zurückhaltung von Honorar wegen Nichteinbehalt von Praxisgebühr
• Verspätetes Einreichen der Honorarabrechnung
• Honoraransprüche in der Insolvenz
• Verwaltungskostenbeitrag des Dialysearztes

IV. Wirtschaftlichkeitsprüfung
• Arzneimittelregress: Verordnung von Wobe Mugos durch Universitätsklinikum
• Heilmittelregress: Vortragspflicht vor den Prüfgremien und "Präklusion" / begrenzter
Schutz durch Frequenzvorgaben der Heilmittel-Richtlinien
• Praxisbesonderheit überalterte Klientel: "besonders viele alte Rentner"?
• Pflicht zu effektiver Wirtschaftlichkeitsprüfung / Auswahl der Prüfmethode

V. Sachlich-rechnerische Richtigstellung
• Unzulässige Vertretung von fachärztlichem durch hausärztlichen Internisten
• Auffangen von Verhinderungen in Berufsausübungsgemeinschaft
• Abgrenzung der Wirtschaftlichkeitsprüfung vom Schadensregress

VI. Zahnarztrechtliche Spezialfragen
• Abgrenzung der sachlich-rechnerischen von der Wirtschaftlichkeits-Prüfung: MKG-OP ohne radiologische Abklärung
• Schadensregress Prothetik: Stellung des Prothetik-Einigungsausschusses /
Verschuldenserfordernis und -maßstab / Unzumutbarkeit weiterer Behandlung für Patienten
• Verurteilung zu Honorarnachzahlung: Zinsanspruch? Revisibilität?
• Gesamt(vergütungs)verträge: Konzentration der Rechtskontrolle auf Schiedsverfahren zwischen Vertragspartnern / Begrenzung der Rechtskontrolle für einzelne Krankenkasse oder einzelnen Vertrags(zahn)arzt / Besonderheiten durch Gesamtvergütung nach Maßgabe von Einzelleistungsvergütungen
• Beanstandung von Gesamt(vergütungs)verträgen durch Bundesversicherungsamt gegenüber Ersatzkassen

VII. Anerkennung und Ablehnung von Behandlungsmethoden
• Anwendungsbeschränkung für Mistelpräparat
• Ablehnung homöopathischen Hustenmittels wegen fixer Kombination
• Methodenablehnung durch GBA / Beispiel Hörsturz/Tinnitus
• NUB-Entgelt während Schwebezeit / Funktion des InEK

VIII. Krankenhausrechtliche Spezialfragen
• Honorarärzte im Krankenhaus im Rahmen von
§§ 2 II 2 Nr.2 KHEntgG, 115a,115b,116b SGB V
• Besondere Rechtsprobleme sozialpädiatrischer Zentren

IX. Kostenrechtliche Fragen bei Mitwirkung von Rechtsanwälten
• Rechtsprechungslinie im Vertrags(zahn)arztrecht: ex-ante-Sicht / Sachgebiet / Forderungshöhe
• Vergütung bei erfolgreichem Widerspruch

Wir würden uns freuen, medizinrechtlich interessierte Anwälte, Mitarbeiter von Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen und gesetzlichen Krankenversicherungen sowie Geschäftsführer/ärztliche Leiter von MVZ, Vertreter von ärztlichen Berufsverbänden und Krankenhausträgern zu diesem Seminar begrüßen zu dürfen.

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