Fortbildungsnachweise
Die Teilnehmer erhalten zum Abschluss der Veranstaltung eine Teilnahmebescheinigung.
Rechtsanwälte können durch den Besuch von Seminaren, die für den Nachweis von Fortbildungsstunden im Sinne des § 15 FAO ausgewiesen sind, ihrer jährlichen Fortbildungspflicht genügen. Die Teilnahmebescheinigungen geben die Anzahl der Zeitstunden und die Seminarinhalte an, die von den Kammern maximal angerechnet werden können.

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